Hinweise


Hinweis gemäß BattG zur Entsorgung von Batterien

Batterien und Akkus sind einer gesonderten Entsorgung zuzuführen und dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind als Verbraucher gesetzlich dazu verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können gebrauchte Batterien und Akkus über die dazu vorgesehenen Rücknahme- und Sammelstellen (z.B. kommunale Sammelstellen / Sammelstellen in Geschäften) entsorgen. Sie können diese natürlich auch an uns zurückgeben. Hierzu übersenden Sie uns diese  bitte ausreichend frankiert, die weitere Entsorgung führen wir in jedem Fall durch.

Batterien, für welche eine Kennzeichnungspflicht besteht, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne versehen. Hiermit wird auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hingewiesen. Zusätzlich zu diesem Symbol ist die Angabe des chemischen Elementes vorhanden, welche folgende Bedeutung besitzt:

-      Pb - Batterie/Akku enthält Blei

-      CD - Batterie/Akku enthält Cadmium

-      Hg – Batterie/Akku enthält Quecksilber

Hinweis gemäß ElektroG zur Entsorgung von Altgeräten

Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG müssen Elektronikgeräte, welche nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht werden, durch den Hersteller mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnen.

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass derartige Altgeräte über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme (z.B. Wertstoffhöfe) zu entsorgen sind, um diese der Verwertung und ggf. Wiederverwendung zuzuführen.

Eine Entsorgung dieser Geräte als unsortierter Siedlungsabfall ist nicht zulässig, da in den Geräten gefährliche Stoffe enthalten sein können, welche sich bei unsachgemäßer Entsorgung negative auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit auswirken können.